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Bagatellunfall

Beschwerden in der rechten Hand durch repetitives Klicken mit der Maus als Berufskrankheit?

Jurisprudence
Invalidenversicherung
In vorliegenden, in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die von der versicherten Person in der Unfallmeldung «wegen sehr vielen Klicks mit der Maus» geltend gemachten Beschwerden im Bereich des rechten Daumensattelgelenks als Berufskrankheit im Sinne von Art. 9 Abs. 2 UVG anerkannt werden können.
iusNet AR-SVR 18.05.2020