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arbeitgebende Person

KiTa-Subventionen der arbeitgebenden Person sind AHV-beitragspflichtig

Jurisprudence
Alters- und Hinterlassenenversicherung

9C_466/2021 (zur Publikation vorgesehen)

Die von der arbeitgebenden Person zu Gunsten von Mitarbeitenden geleistete Subventionen an die Kinderbetreuung in einer betriebseigenen oder angeschlossenen Kindertagesstätte (KiTa) sind AHV-beitragspflichtig. KiTa-Subventionen können nicht als Familienzulagen gelten, die von der AHV-Beitragspflicht ausgenommen wären. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde in Bezug auf die vom Universitätsspital Basel geleisteten KiTa-Subventionen gut.
iusNet AR-SVR 15.11.2022

Entwicklungen im Arbeitsrecht | Le point sur le droit du travail

Fachbeitrag

Berichtszeitraum Januar 2020 bis Januar 2021

2020 war im Hinblick auf die Tätigkeit des Gesetzgebers im Bereich Arbeitsrecht ein äusserst «ertragreiches» Jahr. Zuallererst zu nennen ist dabei der arbeitsrechtliche Teil des Gesetzgebungspaketes, das durch die Corona-Krise in Gang gesetzt wurde. Am Anfang standen verschiedene, sich rasch ablösende Notverordnungen, die etwa die Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeitsentschädigung, die Möglichkeit der Ausrichtung von EO-Taggeldern bei notwendiger Kinderbetreuung infolge Schulschliessung oder Aspekte des Homeoffice namentlich bei besonders gefährdeten Arbeitnehmenden regelten...
SJZ-RSJ 13/2021 | S. 646