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Änderung

Organisatorische Massnahme oder Verfügung?

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Die Versetzung des Beschwerdeführers änderte die Anstellungsbedingungen nicht, war auch keine Sanktion und erforderlich, um den reibungslosen Betrieb der Gefängnisse zu gewährleisten. Dementsprechend handelte es sich bei der Versetzung um eine organisatorische Massnahme und keine anfechtbare Verfügung, weshalb die Vorinstanz zu Recht nicht auf seine Beschwerde eingetreten war.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

Parlamentarische Initiativen i.S. Arbeitszeitflexibilisierung (16.414 und 16.423)

Législation
Arbeitsschutzrecht
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat Mitte Februar 2019 eine Fristverlängerung für die Behandlung der beiden parlamentarischen Initiativen um zwei Jahre verlangt.
iusNet AR-SVR 20.02.2019