Zum Beweiswert von versicherungsinternen Arztberichten in der Unfallversicherung
Zum Beweiswert von versicherungsinternen Arztberichten in der Unfallversicherung
Zum Beweiswert von versicherungsinternen Arztberichten in der Unfallversicherung
In Bezug auf die Berichte von versicherungsinternen Ärzten ist zu beachten, dass rechtsprechungsgemäss bei auch nur geringen Zweifeln zusätzlich die Meinung versicherungsexterner Experten einzuholen ist. Von weiteren Erhebungen durfte die Vorinstanz im vorliegenden Fall laut Bundesgericht jedoch absehen, da es ihr im Rahmen ihrer pflichtgemäss vorgenommenen Beweiswürdigung gelungen sei, allenfalls verbliebenen Unsicherheiten mit schlüssigen Erklärungen zu begegnen und allfällige Ungereimtheiten - in auch das Bundesgericht überzeugender Weise - auszuräumen. Sie habe insgesamt einleuchtend dargelegt, dass die beklagten Beschwerden nicht auf das fragliche Unfallereignis zurückgeführt werden können (E. 4.2.1).
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