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Zahnschaden nach dem Essen von Kartoffelgratin: Unfall oder nicht? (8C_251/2018)

Zahnschaden nach dem Essen von Kartoffelgratin: Unfall oder nicht? (8C_251/2018)

Jurisprudence
Unfallversicherung

Zahnschaden nach dem Essen von Kartoffelgratin: Unfall oder nicht? (8C_251/2018)

Das Bundesgericht erwog in diesem in 3er-Besetzung ergangen Urteil in Bestätigung der Vorinstanz, dass die von der versicherten Person erlittene Zahnschädigung nur möglicherweise - nicht aber überwiegend wahrscheinlich - auf einen Unfall im Rechtssinne zurückzuführen sei. Die versicherte Person habe den fraglichen Gegenstand hinuntergeschluckt, ohne ihn zu identifizieren. Sie wisse nicht, wodurch sie sich den Zahnschaden zugezogen habe. Soweit sie selber die Vermutung geäussert habe, es könnte sich eventuell um ein kleines Steinchen gehandelt haben, sei zu beachten, dass solche Vermutungen über den Fremdkörper rechtsprechungsgemäss für sich allein nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen können. Sie lassen keine zuverlässige Beurteilung über die Ungewöhnlichkeit zu. Es sei im vorliegenden Fall schwer vorstellbar, dass sich ein Steinchen in geschält und in Scheiben geschnittene Kartoffeln verirrt haben solle. Auch der Einwand, ein Zahnschaden wie der vorliegende könne nur durch das Beissen auf etwas „Hartes“ erklärt werden, sei nicht stichhaltig, da medizinische Feststellungen und zahnärztliche Behandlungen den mangelnden Nachweis einer unfallbedingten Schädigung nicht...

iusNet AR-SVR 17.07.2018

 

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