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Umstrittene Unfallschwere bei der Kollision zwischen einem Motorrad und einem Personenwagen

Umstrittene Unfallschwere bei der Kollision zwischen einem Motorrad und einem Personenwagen

Jurisprudence
Unfallversicherung

Umstrittene Unfallschwere bei der Kollision zwischen einem Motorrad und einem Personenwagen

Im vorliegenden Fall geriet die Lenkerin eines Personenwagens innerorts mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h stetig aber zügig auf die Gegenfahrbahn. Dort konnte ein Lieferwagen noch auf eine Bushaltestelle ausweichen, wurde aber vom Personenwagen gestreift. Die Lenkerin des Personenwagens fuhr weiter links, wo sie frontal mit dem Motorrad des Versicherten kollidierte. Dieser prallte mit dem Körper auf die Motorhaube/Windschutzscheibe, wurde in der Folge zu Boden geschleudert und kam auf dem Trottoir zum Liegen.

Das Bundesgericht betonte bei der Qualifikation der Unfallschwere, dass Kollisionen zwischen Motorrädern und Personenwagen in der Regel als mittlere Ereignisse im engeren Sinn zu qualifizieren seien, soweit nicht zusätzliche erschwerende Umstände dazu kämen. Die Schwere des Unfalls beurteile sich einzig nach dem Geschehensablauf, nicht nach den Kriterien, die bei der Beurteilung der Adäquanz bei mittelschweren Unfällen Beachtung finden. Es sei im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass der Personenwagen bei der ersten Streifkollision mit dem Lieferwagen schon leicht abgebremst worden sei. Jedenfalls sei die Wucht des Aufpralls des Versicherten nicht derart...

iusNet AR-SVR 21.04.2020

 

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