Pflegeentschädigungen in der Unfallversicherung
Pflegeentschädigungen in der Unfallversicherung
Jurisprudence
Unfallversicherung
Pflegeentschädigungen in der Unfallversicherung
Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass Art. 18 UVV in der seit 1. Januar 2017 gültigen Fassung auch auf Unfälle anzuwenden ist, die sich vor Revision der Bestimmung ereignet haben. Rechtskräftig zugesprochene Leistungen sind deshalb im Licht dieser neuen Bestimmung zu überprüfen und gegebenenfalls für die Zukunft anzupassen.
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