Notfallbegriff in Bezug auf Auslandsbehandlungen
Notfallbegriff in Bezug auf Auslandsbehandlungen
Notfallbegriff in Bezug auf Auslandsbehandlungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass die von der Beschwerdeführerin in den USA in Anspruch genommenen Behandlungen indiziert gewesen seien. Es befasst sich in der Folge aber ausführlich mit deren Notfallcharakter, da eine Ausnahme vom Territorialitätsprinzip gemäss Art. 34 Abs. 2 KVG in Verbindung mit Art. 36 Abs. 2 KVV insbesondere einen Notfall voraussetzt. In Auseinandersetzung mit den Akten stellte das Bundesgericht fest, dass es sich um eine wenn auch nicht im Detail geplante, so doch mit der Abreise ins Ausland (eventualvorsätzlich) in Kauf genommene Behandlung handle. Auch sei deren Notfallcharakter zu verneinen, da die frühzeitige Rückkehr in die Schweiz sowohl aus gesundheitlicher Hinsicht ohne medizinische Risiken möglich als auch aus finanziellen und/oder persönlichen Gründen angemessen und verhältnismässig gewesen wäre, weshalb die entsprechenden Kosten nicht von der Beschwerdegegnerin zu vergüten seien. Das Bundesgericht hält damit – trotz der Kritik in der Lehre – selbst im Licht des Rechts auf persönliche Freiheit an einem strengen Notfallbegriff fest, da ansonsten das Prinzip der Inlandbehandlung, das System der Spitalplanung und -finanzierung sowie das System der...
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