Kostenpflicht gemäss KVG für eine Auslandsbehandlung bei grenzüberschreitendem Sachverhalt
Kostenpflicht gemäss KVG für eine Auslandsbehandlung bei grenzüberschreitendem Sachverhalt
Kostenpflicht gemäss KVG für eine Auslandsbehandlung bei grenzüberschreitendem Sachverhalt
Das Bundesgericht hielt dazu fest, dass der Umstand, dass sich die in der Schweiz wohnhafte niederländische Beschwerdeführerin, welche über ihren niederländischen Rentenbezug dem Krankenversicherungssystem in den Niederlanden angeschlossen ist, in Dubai einer medizinischen Behandlung unterzogen hat, die Anwendbarkeit der VO Nr. 883/2004 nicht ausschliesse. Die in Art. 24 der Verordnung enthaltene Regelung – und damit auch die darin vorgesehene, durch den Träger des Wohnortstaates für Leistungen bei Krankheit zu erbringende Sachleistungsaushilfe – gelte daher auch für diesen Fall. Im Rahmen der erwähnten Sachleistungsaushilfe würden in der Schweiz als Wohnstaat Sachleistungen durch die GE KVG nach schweizerischen Rechtsvorschriften erbracht, und zwar so, als ob die betroffene Person in der Schweiz versichert wäre (Art. 17 und 19 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 883/2004). Es handle sich um eine punktuelle Anwendung des schweizerischen Leistungssystems (sog. Versichertenfiktion). Wer in einem Mitgliedstaat krankenversichert sei, habe demnach Anrecht darauf, in jedem anderen Mitgliedstaat, in dem er oder sie sich aufhalte, die Krankenversicherungsleistungen des dortigen Systems aushilfsweise...
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