Kein "Ärztehopping" trotz freier Arztwahl
Kein "Ärztehopping" trotz freier Arztwahl
Jurisprudence
Krankenversicherung - Krankentaggeld
Kein "Ärztehopping" trotz freier Arztwahl
Das Bundesgericht folgte der Vorinstanz und kam zum Schluss, die bisherige unkoordinierte Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen durch die Beschwerdeführerin ("Ärztehopping") sei als unwirksame und unzweckmässige Behandlungsmethodik und der von der Beschwerdegegnerin angestrebte koordinierte Behandlungspfad daher als grundsätzlich probates und zulässiges Instrument einzustufen. Dies sei Ausfluss der WZW-Kriterien (Art. 32 KVG) und stehe dem von der Beschwerdegegnerin gewählten Versicherungsmodell nicht entgegen (freie Arztwahl, Art. 41 KVG). Es wies die Beschwerde ab.
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