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Zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit einer 80%igen Arbeitsfähigkeit für Home-Office-Tätigkeiten

Zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit einer 80%igen Arbeitsfähigkeit für Home-Office-Tätigkeiten

Jurisprudence
Invalidenversicherung

Zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit einer 80%igen Arbeitsfähigkeit für Home-Office-Tätigkeiten

Im vorliegenden Fall wurde einer versicherten Person gutachterlich eine Arbeitsfähigkeit von 80% in Home-Office-Tätigkeiten attestiert. Während die Vorinstanz von der Unverwertbarkeit dieser Arbeitsfähigkeit als KV-Angestellte im Homeoffice ausging, da eine derartige Erwerbsausübung auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt realistischerweise nicht nachgefragt werde, sprach sich das Bundesgericht (mit der IV-Stelle) für eine wirtschaftliche Verwertbarkeit aus. Aus den Akten ergebe sich, dass die Versicherte in der Lage sei, regelmässig (alleine) Auto zu fahren, so dass es ihr auch zumutbar sei, im Rahmen der ihr attestierten 80%igen Arbeitsfähigkeit für Home-Office-Tätigkeiten zumindest gelegentlich für die Erledigung von Arbeiten oder die Wahrnehmung von Terminen an den Ort des Betriebes zu gelangen. Der (theoretisch) ausgeglichene Arbeitsmarkt sehe gerade im kaufmännischen Bereich diverse Arbeitsstellen vor, welche grossmehrheitlich auch von zu Hause aus ausgeführt werden könnten, da sie nicht an einen bestimmten Arbeitsort gebunden seien, weshalb die wirtschaftliche Verwertbarkeit der attestierten 80%igen Arbeitsfähigkeit zu bejahen sei. Ob sich die...

iusNet AR-SVR 22.01.2021

 

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