Zu Fragen der Beweiswertigkeit von Gutachten und zur Beweiswürdigung durch die kantonalen Gerichte
Zu Fragen der Beweiswertigkeit von Gutachten und zur Beweiswürdigung durch die kantonalen Gerichte
Zu Fragen der Beweiswertigkeit von Gutachten und zur Beweiswürdigung durch die kantonalen Gerichte
Im vorliegenden Anwendungsfall stellte das Bundesgericht fest, dass das im Rahmen eines Revisionsverfahrens eingeholte Gutachten zumindest in Bezug auf die entscheidwesentliche Frage nach einer erheblichen Veränderung beweiskräftig war. In diesem legten die Gutachter dar, dass sich der Gesundheitszustand der versicherten Person verschlechtert habe. Auch der RAD sei davon ausgegangen, dass in Anlehnung an dieses Gutachten von einer Gesundheitsverschlechterung auszugehen sei. Anderslautende Berichte, die Zweifel an dieser Einschätzung zu begründen vermöchten, seien nicht aktenkundig. Darin, dass die Vorinstanz von dieser Expertise abwich und ohne schlüssige Begründung eigene Feststellungen zur Frage nach einer Gesundheitsveränderung traf, erachtete das Bundesgericht folglich eine Verletzung von Bundesrecht.
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.