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Wer beurteilt die Zumutbarkeit einer stationären Behandlung im Rahmen der Schadenminderungspflicht?

Wer beurteilt die Zumutbarkeit einer stationären Behandlung im Rahmen der Schadenminderungspflicht?

Jurisprudence
Invalidenversicherung

Wer beurteilt die Zumutbarkeit einer stationären Behandlung im Rahmen der Schadenminderungspflicht?

Im vorliegenden Fall hat die kantonale Instanz bei einem aus psychischen Gründen vollständig arbeitsunfähigen Versicherten festgestellt, dass die Intensivierung der Krankheitsbehandlung mittels stationärer Therapie aus krankheitsbedingten Gründen nicht zumutbar sei. Diese Auffassung widersprach dem psychiatrischen Gutachten, auf das die Vorinstanz hinsichtlich Diagnose und Arbeitsfähigkeitsschätzung abgestellt hatte. Das Bundesgericht qualifizierte das Vorgehen des kantonalen Gerichts als bundesrechtswidrig, da dieses ohne Einholung eines Gerichtsgutachtens hinsichtlich Therapierbarkeit/Zumutbarkeit gegenteilige Schlussfolgerungen gezogen hatte. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung darf sich laut Bundesgericht die rechtsanwendende Behörde nicht über die (den beweisrechtlichen Anforderungen genügenden) medizinischen Tatsachenfeststellungen hinwegsetzen. Praxisgemäss haben Gutachten externer Spezialärzte vollen Beweiswert, solange nicht konkrete Indizien gegen deren Zuverlässigkeit sprechen.

iusNet AR-SVR 24.06.2019

 

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