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Verwertbarkeit der (Rest-)Arbeitsfähigkeit bei vorgerücktem Alter (8C_403/2017)

Verwertbarkeit der (Rest-)Arbeitsfähigkeit bei vorgerücktem Alter (8C_403/2017)

Jurisprudence
Invalidenversicherung

Verwertbarkeit der (Rest-)Arbeitsfähigkeit bei vorgerücktem Alter (8C_403/2017)

In diesem in 3-er Besetzung gefällten Entscheid fasst das Bundesgericht seine Praxis zur Verwertbarkeit der (Rest-)Arbeitsfähigkeit bei vorgerücktem Alter gut zusammen und wendet sie auf einen im Zeitpunkt des Gutachtens 60-jährigen Versicherten an. Die nachfolgenden Ausführungen sind wörtlich dem Bundesgerichtsentscheid entnommen (insb. E. 5.2 und E. 5.3), gekürzt um gewisse Verweise und mit Hervorhebungen versehen:  

Das fortgeschrittene Alter wird, obgleich an sich ein invaliditätsfremder Faktor, in der Rechtsprechung als Kriterium anerkannt, welches zusammen mit weiteren persönlichen und beruflichen Gegebenheiten dazu führen kann, dass die einer versicherten Person verbliebene Resterwerbsfähigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt realistischerweise nicht mehr nachgefragt wird, und dass ihr deren Verwertung auch gestützt auf die Selbsteingliederungslast nicht mehr zumutbar ist. Fehlt es an einer wirtschaftlich verwertbaren Resterwerbsfähigkeit, liegt eine vollständige Erwerbsunfähigkeit vor, die einen Anspruch auf eine ganze Invalidenrente begründet. (E. 5.2).

Der Einfluss des Lebensalters auf die Möglichkeit, das...

iusNet AR-SVR 11.09.2017

 

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