Präzisierung der Rechtsprechung zu Hilfstätigkeiten im Rahmen der Gutachtenserstellung
Präzisierung der Rechtsprechung zu Hilfstätigkeiten im Rahmen der Gutachtenserstellung
Jurisprudence
Invalidenversicherung
Präzisierung der Rechtsprechung zu Hilfstätigkeiten im Rahmen der Gutachtenserstellung
Im Rahmen der Gutachtenserstellung besteht nach der Rechtsprechung die Verpflichtung, die Namen der Sachverständigen mitzuteilen. Diese Pflicht gilt indes nicht für Hilfspersonen. Im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Entscheid hat das Bundesgericht festgestellt, dass Personen, welche die Anamnese erheben, das medizinische Dossier analysieren und zusammenfassen sowie den Text auf Schlüssigkeit der Folgerungen überprüfen, nicht als Hilfspersonen im Sinne dieser Rechtsprechung zu qualifizieren sind. Die Namen der auf diese Weise am Gutachtensprozess beteiligten Ärzte müssen demnach der versicherten Personen mitgeteilt werden.
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.