Invalideneinkommen: Tabellenlohn oder effektiver Lohn? (9C_140/2017)
Invalideneinkommen: Tabellenlohn oder effektiver Lohn? (9C_140/2017)
Invalideneinkommen: Tabellenlohn oder effektiver Lohn? (9C_140/2017)
In diesem in 3er Besetzung gefällten Entscheid fasst das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum Abstellen auf Tabellenlöhne zur Bemessung des Invalideneinkommens zusammen:
Übt die versicherte Person nach Eintritt der Invalidität eine Erwerbstätigkeit aus, bei der - kumulativ -
- besonders stabile Arbeitsverhältnisse gegeben sind,
- anzunehmen ist, dass die versicherte Person die ihr verbleibende Arbeitsfähigkeit in zumutbarer Weise voll ausschöpft, und
- erscheint zudem das Einkommen aus der Arbeitsleistung als angemessen und nicht als Soziallohn,
gilt grundsätzlich der tatsächlich erzielte Verdienst als Invalidenlohn (BGer-Urteil 8C_749/2013 vom 6. März 2014 E. 4.1).
Schöpft die versicherte Person die ihr zumutbare Erwerbstätigkeit – z.B. aus betrieblichen Gründen – nicht voll aus, ist insgesamt auf die LSE-Tabellenlöhne oder die DAP-Zahlen abzustellen (E. 5.4.2). Eine Ausnahme liegt vor, wenn die versicherte Person eine überdurchschnittlich bezahlte Arbeitsstelle innehat. In einer solchen Konstellation ist es gerechtfertigt, dass die versicherte Person die...
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