Einsicht in statistische Angaben zu IV-Gutachten (1C_461/2017, zur Publikation vorgesehen; 1C_467/2017)
Einsicht in statistische Angaben zu IV-Gutachten (1C_461/2017, zur Publikation vorgesehen; 1C_467/2017)
Einsicht in statistische Angaben zu IV-Gutachten (1C_461/2017, zur Publikation vorgesehen; 1C_467/2017)
In zwei Entscheiden hatte sich das Bundesgericht dazu zu äussern, ob eine versicherte Person ein schutzwürdiges Interesse an der Einsichtnahme in statistische Daten über die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeiten durch IV-Gutachter hat. Gestützt auf das kantonale Öffentlichkeitsgesetz hatten versicherte Personen bei der IV-Stelle des Kantons Solothurn entsprechende Gesuche eingereicht, und zwar betreffend Gutachtern, die mit mono- und bidisziplinären Aufträgen betraut werden (1C_461/2017, zur Publikation vorgesehen), wie auch betreffend Gutachterstellen für polydisziplinäre Gutachten (MEDAS, 1C_467/2017).
Das Bundesgericht (I. öffentlich-rechtliche Abteilung) gab den versicherten Personen grundsätzlich Recht und stellte dabei zunächst klar, dass sich solche Gesuche nach kantonalem Öffentlichkeitsgesetz und nicht nach dem Öffentlichkeitsgesetz des Bundes richten (entgegen BGer-Urteil 9C_36/2016 vom 16. Februar 2016) (E. 5.4). In der Sache konnte das Bundesgericht offenlassen, ob sich bereits aus der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV) ein Recht auf Zugang zu den ersuchten Informationen gibt. Nach bisheriger Rechtsprechung bezieht sich das Recht auf...
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