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Anspruch auf ein Gerichtsgutachten (Anwendungsfall)

Anspruch auf ein Gerichtsgutachten (Anwendungsfall)

Jurisprudence
Invalidenversicherung

Anspruch auf ein Gerichtsgutachten (Anwendungsfall)

Das Bundesgericht führte aus, entgegen der Auffassung des kantonalen Gerichts lasse die dargelegte medizinische Aktenlage zuverlässige Schlüsse aus rechtlicher Sicht im Sinne einer fehlenden Verschlechterung des Gesundheitszustands, insbesondere des psychischen Beschwerdebildes, seit der anspruchsverneinenden Verfügung nicht zu. Angesichts der offenen Fragen und grossen Diskrepanzen bei der Einschätzung des Leistungsvermögens namentlich in psychischer Hinsicht hätte die Vorinstanz nicht einfach von einer vollständigen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ausgehen dürfen. Damit habe sie sich denn auch nicht auf das von der Beschwerdegegnerin eingeholte polydisziplinäre Gutachten gestützt, sondern auf die Stellungnahme des RAD-Arztes, die diesbezüglich vom Gutachten wie auch vom Bericht des behandelnden Psychiaters abweiche. Bei gegebener Aktenlage hätte das kantonale Gericht weitere Abklärungen tätigen müssen. Indem es dies nicht getan habe, habe es den Sachverhalt unvollständig abgeklärt, was den Untersuchungsgrundsatz (Art. 61 lit. c ATSG) verletzt (E. 6.5).  

Wenn Abklärungsergebnisse aus dem Verwaltungsverfahren in rechtserheblichen Punkten nicht...

iusNet AR-SVR 20.08.2020

 

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