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Anspruch auf öffentliche Verhandlung im vorinstanzlichen Verfahren

Anspruch auf öffentliche Verhandlung im vorinstanzlichen Verfahren

Jurisprudence
Invalidenversicherung

Anspruch auf öffentliche Verhandlung im vorinstanzlichen Verfahren

Das kantonale Gericht entsprach dem Begehren der versicherten Person auf Durchführung einer öffentlichen Verhandlung mit der Begründung nicht, diese beantrage eine Befragung bezüglich der sprachlichen Schwierigkeiten sowie des Verständnisses der anlässlich der Haushaltabklärung gestellten Fragen, weshalb es sich um einen blossen Beweisantrag handle. Das Bundesgericht folgte dem kantonalen Gericht nicht. Im Rahmen ihrer replikweise ergänzten Rechtsbegehren zuhanden der Vorinstanz habe die versicherte Person ausdrücklich um eine öffentliche Schlussverhandlung ersucht. Damit liege ein klarer und unmissverständlicher Parteiantrag vor, wie ihn die Rechtsprechung im gegebenen Zusammenhang verlange. Soweit in der Begründung der Replik bezüglich Abklärungspflicht bei der Qualifikationsfrage für den Fall, dass das Gericht den Ausführungen der IV-Stelle folgen sollte, eine Befragung der versicherten Person als unabdingbar bezeichnet wurde, könne darin zwar zugleich ein Beweisantrag auf persönliche Befragung erblickt werden. Von einem ausschliesslich auf eine Beweisabnahme gerichteten Begehren, worauf der Öffentlichkeitsgrundsatz tatsächlich keinen Anspruch...

iusNet AR-SVR 15.02.2021

 

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