Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens bei Teilinvaliden bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen
Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens bei Teilinvaliden bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen
Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens bei Teilinvaliden bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen
Ob es sich beim hypothetischen Einkommen gemäss Art. 14a Abs. 2 ELV um ein Brutto- oder Nettoerwerbseinkommen handle, lässt sich der Bestimmung nicht entnehmen. Die Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherungen über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL) spricht von einem Nettoeinkommen (Rz. 3424.02; Stand am 1. Januar 2021).
Das Bundesgericht beschäftigte sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Frage, ob bei der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens hypothetisch zu leistende Beiträge in Abzug zu bringen sind. Konkret ging es in diesen Fällen aber immer um Beiträge von nichtinvaliden, nichterwerbstätigen Ehegatten der EL-Ansprecher an die berufliche Vorsorge und die obligatorische (Nichtberufs-) Unfallversicherung. Deren Berücksichtigung wurde mit der Begründung verneint, dass Bestand und Höhe nicht eruierbar seien.
Davon zu unterscheiden ist jedoch die vorliegende Konstellation, in welcher es um Sozialversicherungsbeiträge geht, welche die Beschwerdeführerin effektiv zu leisten hatte und die ihr daher zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes nicht mehr zur Verfügung standen. Entgegen der Ansicht des kantonalen Gerichts geht es daher nicht an...
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