Zur Fälligkeit der Altersleistung im Rahmen einer (Teil-)Liquidation einer Vorsorgeeinrichtung
Zur Fälligkeit der Altersleistung im Rahmen einer (Teil-)Liquidation einer Vorsorgeeinrichtung
Jurisprudence
Berufliche Vorsorge
Zur Fälligkeit der Altersleistung im Rahmen einer (Teil-)Liquidation einer Vorsorgeeinrichtung
Gemäss Rechtsprechung wird das individuelle Altersguthaben im Rahmen einer (Teil-)Liquidation erst im Zeitpunkt fällig, in dem seine Höhe definitiv bestimmt ist. In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil liess das Bundesgericht in diesem Zusammenhang offen, ob der Umstand, dass die Durchführung einer (Teil-)Liquidation «mehrmals ungerechtfertigt verweigert» wurde, für die Vorverlegung der Fälligkeit der Austrittleistung spreche oder ob diesem Umstand durch das Beschreiten des aufsichtsrechtlichen Wegs zu begegnen wäre.
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.