Zum rechtsgenüglichen Nachweis einer berufsvorsorgerechtlich relevanten Einbusse an funktionellem Leistungsvermögen
Zum rechtsgenüglichen Nachweis einer berufsvorsorgerechtlich relevanten Einbusse an funktionellem Leistungsvermögen
Zum rechtsgenüglichen Nachweis einer berufsvorsorgerechtlich relevanten Einbusse an funktionellem Leistungsvermögen
Das Bundesgericht führte in E. 5.2 an, dass es zwar praxisgemäss es zum rechtsgenüglichen Nachweis einer berufsvorsorgerechtlich relevanten Einbusse an funktionellem Leistungsvermögen nicht zwingend einer echtzeitlichen attestierten Arbeitsunfähigkeit darf, jedoch muss sich bei deren Fehlen die gesundheitliche Beeinträchtigung sinnfällig auf das Arbeitsverhältnis auswirken oder ausgewirkt haben. Die Einbusse an funktionellem Leistungsvermögen muss mit anderen Worten arbeitsrechtlich in Erscheinung getreten sein, z.B. etwa durch einen Abfall der Leistungen mit entsprechender Feststellung oder gar Ermahnung des Arbeitgebers oder durch gehäufte aus dem Rahmen fallende gesundheitlich bedingte Arbeitsausfälle (Urteile 9C_333/2018 vom 25. Januar 2019 E. 6.2.1 und 9C_856/2017 vom 7. September 2018 E. 4.3 mit Hinweisen). Im konkreten Fall ist die Vorinstanz mit Blick auf die umfangreichen Akten zum Schluss gekommen, dass eine relevante Arbeitsunfähigkeit überwiegend wahrscheinlich während der letzten Anstellungsmonate aufgetreten sei, was das Bundesgericht als rechtskonform erachtete. Die Einwände der Beschwerdeführerin würden allenfalls geringe Zweifel an den vorinstanzlichen...
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