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(Invalidisierende) gesundheitliche Beeinträchtigung muss sich sinnfällig auf Arbeitsverhältnis auswirken

(Invalidisierende) gesundheitliche Beeinträchtigung muss sich sinnfällig auf Arbeitsverhältnis auswirken

Jurisprudence
Berufliche Vorsorge

(Invalidisierende) gesundheitliche Beeinträchtigung muss sich sinnfällig auf Arbeitsverhältnis auswirken

A. arbeitete für die X. AG, kündigte, arbeitete dann für die Y. AG, kündigte, war in der Folge nicht mehr erwerbstätig und bezog Sozialhilfe der Stadt Z. Die Stadt Z. melde A. zum Leistungsbezug bei der Invalidenversicherung an. Umstritten war, wann die relevante Arbeitsunfähigkeit eingetreten war und ob eine zeitliche und sachliche zum Vorsorgeverhältnis Konnexität gegeben war. Es fehlte an echtzeitlichen Ärztinberichten, aus denen eine relevante Arbeitsunfähigkeit während der Tätigkeit bei der X. AG hervorging (Sachverhalt).

Das Bundesgericht erwog, dass es zwar zum rechtsgenüglichen Nachweis einer berufsvorsorgerechtlich relevanten Einbusse an funktionellem Leistungsvermögen nicht zwingend einer echtzeitlich attestierten Arbeitsunfähigkeit bedürfe, jedoch müsse sich bei deren Fehlen die gesundheitliche Beeinträchtigung sinnfällig auf das Arbeitsverhältnis auswirken oder ausgewirkt haben. A. argumentierte, dass ihm ein Verharren am Arbeitsplatz nicht zumutbar gewesen sei, weshalb doe Arbeitsunfähigkeit unmittelbar nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beginne. Das Bundesgericht hielt dagegen, dass A. mit diesen Einwänden ausser Acht lasse, dass die Annahme einer...

iusNet AR-SVR 17.08.2021

 

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