Bildung von Rückstellungen bei Teilliquidation
Bildung von Rückstellungen bei Teilliquidation
Bildung von Rückstellungen bei Teilliquidation
In diesem zur Publikation bestimmten Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit einer Pensionskasse zu befassen, deren Stifterfirma mit dem harten Wettbewerb in der Facility Management Branche zu kämpfen hatte. Dies hatte auch für die Pensionskasse negative Folgen, da die Zahl der Aktivversicherten infolge Personalabbaus stark sank (Teilliquidationen) und in Zukunft weiter zu sinken drohte (vgl. E. 4.2). Der Streitfall betraf eine Teilliquidation infolge Abgangs von 452 Aktivversicherten per Ende 2012, wobei austretende Aktivversicherte sowie die neue Pensionskasse den Verteilplan bei der Stiftungsaufsicht überprüfen liessen. Im Fokus stand u.a. die Rückstellung «Rentnerdeckungskapital» (zu deren Zweck vgl. E. 3.1.1). Diese Rückstellung wurde Ende 2014 – infolge eines erneuten Personalabbaus bzw. einer erneuten Teilliquidation – in die Rückstellung «Rentnerkasse» umgewandelt.
Vor Bundesgericht brachten austretenden Aktivversicherten sowie die übernehmende Pensionskasse vor, die Rückstellung «Rentnerdeckungskapital» sei aufzulösen und den austretenden Aktivversicherten anteilsmässig mitzugeben. Zunächst war zu klären, ob die Rückstellung rechtzeitig gebildet wurde (...
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