Öffentlich-rechtlicher Vertrauensschutz in der 2. Säule?
Öffentlich-rechtlicher Vertrauensschutz in der 2. Säule?
Öffentlich-rechtlicher Vertrauensschutz in der 2. Säule?
Das Bundesgericht lässt offen, ob der öffentlich-rechtliche Vertrauensschutz (Art. 9 BV) auch im Rahmen der 2. Säule greift (E. 4.3). Jedenfalls sind hohe Hürden zu beachten: Die versicherte Person wird primär auf die zivilrechtlichen Rechtsbehelfe (vorliegend: Berufung auf Grundlagenirrtum) verwiesen (E. 4.3.2).
Konkret ging es um einen Versicherten, der sich pensionieren liess und von der Pensionskasse im Vorfeld eine (angeblich) falsche Auskunft zur Höhe der Kapitalauszahlung erhielt. Zur Kapitalauszahlung war gemäss einschlägigem Reglement eine schriftliche Erklärung mindestens ein Jahr vor Entstehung des Anspruchs auf Altersrente abzugeben; die Erklärung war unwiderruflich (E. 3.2). Gestützt auf Auskünfte der Pensionskasse gab der Versicherte diese Erklärung rechtzeitig ab. Nachträglich stellte sich heraus, dass die Kapitalauszahlung geringer ausfiel als ursprünglich gedacht.
Die Vorinstanz ging davon aus, dass durch die Abgabe der unwiderruflichen Erklärung eine «nicht ohne Nachteil rückgängig zu machende Disposition» und damit eine von mehreren Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Vertrauensschutzes (Art. 9 BV) vorlag (vgl. zu diesen...
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