Sanierung von Rentnerkassen: Ausfinanzierungspflicht des Arbeitgebers
Sanierung von Rentnerkassen: Ausfinanzierungspflicht des Arbeitgebers
Sanierung von Rentnerkassen: Ausfinanzierungspflicht des Arbeitgebers
I. Rentnerkassen
Rentnerkassen sind in der beruflichen Vorsorge ein grosses Thema. Darunter versteht man Pensionskassen, bei denen Rentner gegenüber Aktivversicherten stark überwiegen oder bei denen gar nur noch Rentner vorhanden sind. Der Sicherheitsfonds BVG beobachtet die Bildung von Rentnerkassen nach eigenem Bekunden seit Längerem «mit grosser Skepsis».1 Grund sind befürchtete Anreize zur Entsolidarisierung, wenn Rentnerkassen als «Auffangbecken» missbraucht werden, in welche teure Rentnerbestände ausgelagert und – bei Liquidation der Rentnerkasse – letztlich auf den Sicherheitsfonds überwälzt werden.
Der Bundesrat hat bereits Ende 2011 darauf hingewiesen, dass Rentnerkassen aufgrund ihrer häufig ungenügenden Finanzierung sehr teuer und kaum sanierungsfähig seien, was mit einer zunehmenden Beanspruchung des Sicherheitsfonds einhergehe.2 Der Bundesrat stellte damals zwei Lösungsansätze zur Diskussion:
- Einerseits erwog er die Einführung einer gesetzlichen Regelung, wonach der Rentnerbestand bei Wechsel der Vorsorgeeinrichtung grundsätzlich mitzunehmen gewesen wäre. Solche Modelle sind heute in der Branche unter dem Titel «Weiterentwicklung des Drehtürprinzips» vermehrt ein Thema, wobei die (Aus-)Finanzierung bei einem PK-Wechsel die Gretchenfrage bleibt.
- Zum anderen stellte der Bundesrat eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Ausfinanzierung des Rentnerkollektivs ...
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