Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes
Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes
Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes
Die Teilrevision des Opferhilfegesetztes bezweckt die Stärkung von Leistungen der Opferhilfe. Die Revision soll insbesondere Opfern von Gewalt, namentlich von häuslicher und sexueller Gewalt, Zugang zu medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen gewährleisten. Weiter soll sie ermöglichen, dass unabhängig von der Eröffnung eines Strafverfahrens, unentgeltliche rechtsmedizinische Dokumentationen beantragt werden können.
Hintergrund sind die Motionen 22.3234 Carobbio Guscetti, 22.3333 Funiciello und 22.3334 de Quattro. Sie forderten den Bundesrat auf, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung von Krisenzentren für Opfer häuslicher und sexueller Gewalt zu schaffen. In der akuten Fassung des OHG sind rechtsmedizinische Hilfe und deren Finanzierung durch die Opferhilfe nicht erwähnt.
Neben der Versorgung der Opfer durch die...
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