Postulat: Gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung der Versorgung im Bereich der seltenen Krankheiten (18.3040)
Postulat: Gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung der Versorgung im Bereich der seltenen Krankheiten (18.3040)
Postulat: Gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung der Versorgung im Bereich der seltenen Krankheiten (18.3040)
Das Postulat begründet seinen Anspruch in der ungenügenden Ausformulierung des Nationalen Konzepts Seltene Krankheiten. Die Versorgung bei seltenen Krankheiten ist Aufgabe der Öffentlichen Gesundheitsversorgung. Es handelt sich um eine komplexe und breite Aufgabe im Public Health-Bereich, für welche der gesetzliche Auftrag sowie rechtliche Grundlagen zur Durchführung von Projekten und betreffend finanzieller Unterstützung durch den Bund mehrheitlich fehlen.
Der Bundesrat wird aus diesem Grund beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche gesetzlichen Anpassungen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Versorgung im Bereich seltener Krankheiten notwendig sind.
Der Bundesrat hat bereits am 9. Mai 2018 zum Postulat eine Stellungnahme verfasst. Er verweist darin auf das Konzept Seltene Krankheiten, welches bis Ende 2019 verlängert wurde. Das Konzept verfolgt insbesondere die Schaffung von weiteren Referenzzentren und Versorgungsnetzen und die Förderung des Angebots von Weiterbildungen, der Forschung sowie der internationalen Vernetzung.
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