Parlamentarische Initiative: Der Wettbewerb darf sich nicht negativ auf die Qualität der Spitalbehandlungen und auf die Kosten auswirken (16.472)
Parlamentarische Initiative: Der Wettbewerb darf sich nicht negativ auf die Qualität der Spitalbehandlungen und auf die Kosten auswirken (16.472)
Parlamentarische Initiative: Der Wettbewerb darf sich nicht negativ auf die Qualität der Spitalbehandlungen und auf die Kosten auswirken (16.472)
Die parlamentarische Initiative fordert zu den im KVG unter Artikel 39 Absatz 2ter vorgesehenen Kriterien zusätzliche Minimalkriterien für die Aufnahme von Spitälern in die kantonalen Spitallisten. Die aktuellen Kriterien seien ungenügend und würden von Kanton zu Kanton zu stark variieren. Der verstärkte Wettbewerb zwischen den Spitälern gehe zulasten der Versicherten. Die Minimalkriterien für die Aufnahme von Spitälern auf die kantonalen Spitallisten sind wie folgt vorgesehen:
1. Qualität der angebotenen Leistungen gemäss einheitlichen Normen auf der Grundlage eines jährlichen Qualitätsberichtes;
2. Mindestanzahl an allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten;
3. akzeptable Arbeitsbedingungen für das Personal;
4. ausreichende Anzahl an Ausbildungsplätzen;
5. Bedürfnisklausel für die Anschaffung und Einrichtung von teuren medizinischen Geräten.
Der Nationalrat hat der Initiative an der Sitzung vom 12. März 2018 keine Folge gegeben. Davor hatte am 2. November 2017 die nationalrätliche Kommission für...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.