Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads
Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads
Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads
Mit der Motion 22.3377 "Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads" wurde der Bundesrat am 6. April 2022 von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beauftragt, die Bemessungsgrundlage des Invaliditätsgrades anzupassen.
Bis zum 30. Juni 2023 soll die Bemessungsgrundlage so angepasst werden, dass bei der Ermittlung des Einkommens mit Invalidität statistische Werte realistische Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung berücksichtigt werden. Bei der Überarbeitung der Grundlage, welche sich auf den Stand der Forschung abstützt, soll der Bundesrat das neue lineare Rentensystem berücksichtigen.
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