iusNet

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Gesetzgebung > Bund > Erwerbsersatzmutterschaftsversicherung > Totalrevision Des Bevölkerungs und Zivilschutzgesetzes Kein

Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes: kein Durchdienen im Zivilschutzdienst - Anrechnung von freiwilligen Einsätzen

Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes: kein Durchdienen im Zivilschutzdienst - Anrechnung von freiwilligen Einsätzen

Législation
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes: kein Durchdienen im Zivilschutzdienst - Anrechnung von freiwilligen Einsätzen

Der Ständerat hat am 9. September 2019 bestimmt, dass Zivilschützer auch weiterhin ihren Dienst im Gegensatz zu Armeeangehörigen nicht am Stück leisten können. Der Vorschlag des Bundesrates wurde bereits vom Nationalrat abgelehnt und fällt somit dahin.Die Dienstdauer für Durchdiener hätte 245 Tage betragen.

Der Kommissionspräsident Josef Dittli (FDP/UR) äusserte sich im Ständerat und meinte, üblich seien an die 80 Diensttage. Ein Dienst von 245 Tagen sei daher wenig attraktiv. Es gäbe zudem für Zivilschutz-Durchdiener nur wenige Einsatzmöglichkeiten.

Die Räte sind sich hingegen einig, dass mit der Gesetzesrevision die Zivilschutzdienstpflicht verkürzt werden soll. Gemäss aktuellem Gesetz dauert sie vom 20. bis zum 40. Altersjahr. Die Gesamtzahl der zu leistenden Diensttage unterscheidet sich dabei je nach Funktion und ist gesetzlich nicht begrenzt. Neu soll die Dienstpflicht frühestens mit Beginn des 19. Altersjahrs beginnen und spätestens im 36. Altersjahr enden. Sie soll insgesamt zwölf Jahre dauern. Hat ein Zivilschützer zusammengezählt 245 Diensttage vor Ablauf der zwölfjährigen Dienstpflicht geleistet, soll er aus dem Zivilschutz entlassen werden.

Neu...

iusNet AR-SVR 18.09.2019

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.