Vernehmlassung i.S. Revision ATSG (u.a. Observation)
Vernehmlassung i.S. Revision ATSG (u.a. Observation)
Vernehmlassung i.S. Revision ATSG (u.a. Observation)
Prominenter Bestandteil dieser Vorlage ist die Regelung der Observation (Art. 43 VE-ATSG), die aufgrund jüngster Entwicklungen durch entsprechende parlamentarische Vorstösse vorgezogen werden soll. Vgl. dazu auch den Kommentar Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen.
Weiter enthält die Vorlage verschiedene «Optimierungen des Systems», worunter sehr vielfältige Anpassungen fallen wie die Verlängerung der Rückforderungsfrist bei unrechtmässigem Leistungsbezug (Art. 25 VE-ATSG), die Regelung des Entzugs der aufschiebenden Wirkung (Art. 49a VE-ATSG) und der vorsorglichen Einstellung von Leistungen (Art. 52a VE-ATSG), die Einführung der Kostenpflicht des kantonalen Verfahrens (Art. 61 VE-ATSG) oder Anpassungen bei den Regressbestimmungen.
Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Observation soll infolge einer parlamentarischen Initiative (16.479), welcher die zuständigen Kommissionen der Räte Folge gegeben haben, vorgezogen werden. Ziel ist eine Behandlung des...
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