iusNet

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Gesetzgebung > Bund > Änderung der Verordnung Über die Abzugsberechtigung Für Beiträge Anerkannte Vorsorgeformen Bvv 3 Zur

Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen»

Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen»

Législation

Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen»

Mit der Motion "Einkauf in die Säule 3a ermöglichen" vom 19. Juni 2019 wurde der Bundesrat beauftragt die erforderlichen Bestimmungen zu schaffen, damit frühere Beitragslücken in der Säule 3a durch Einkäufe geschlossen werden können und die Einkäufe vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. 

Die Umsetzung der Motion erfordert eine Anpassung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3). Der Vorentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende Beitragslücken in ihrer Säule 3a in Zukunft bis zu 10 Jahre rückwirkend ausgleichen können, indem zusätzliche steuerabzugsberechtigte Beiträge eingezahlt werden können. Weiter soll die rechtmässige Durchführung von Einkaufszahlungen in die gebundene Selbstvorsorge durch die Änderung der Verordnung gewährleistet werden. 

Mit der vorliegenden Verordnungsänderung werden so die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Einkäufe in die Säule 3a bereits bei deren Vornahme korrekt erfolgen können und beugt vor, dass...

iusMail AR-SVR 12.12.2023

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.