Nichtigkeit der Kündigung
Nichtigkeit der Kündigung
Nichtigkeit der Kündigung
Die Klägerin wollte die Nichtigkeit der Kündigung feststellen lassen, da diese zur Unzeit erfolgte bzw. missbräuchlich war. Ihr Antrag auf Zahlung einer Entschädigung für eine "ungerechtfertigte" Kündigung wurde von der Vorinstanz abgelehnt. Dieser war ungeschickt formuliert und als Forderung nach einer Entschädigung für eine missbräuchliche Kündigung zu verstehen. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass sie rechtzeitig Einspruch gegen die Kündigung eingelegt hatte. Die Zeilen, die sie an den Anwalt der Beklagten gerichtet hatte, liessen darauf schließen, dass die Klägerin die Kündigung nicht akzeptiert hatte bzw. dass die Arbeitnehmerin die Gründe für ihre Entlassung anzweifelte, und nicht, dass sie sich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses widersetzte.
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