AHV-rechtliche Relevanz der steuerrechtlichen Qualifikation von Veräusserungsgewinnen als Privat- oder Geschäftsvermögen
AHV-rechtliche Relevanz der steuerrechtlichen Qualifikation von Veräusserungsgewinnen als Privat- oder Geschäftsvermögen
Jurisprudence
Alters- und Hinterlassenenversicherung
AHV-rechtliche Relevanz der steuerrechtlichen Qualifikation von Veräusserungsgewinnen als Privat- oder Geschäftsvermögen
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Praxis zum Verhältnis zwischen der steuerrechtlichen Qualifikation von Vermögensteilen und der AHV-Beitragspflicht auseinander. Die veräusserten Vermögensteile im vorliegenden Fall waren steuerrechtlich als Geschäftsvermögen qualifiziert worden. Gestützt auf die genannte Praxis hielt das Bundesgericht fest, dass das von der Steuerbehörde gemeldete Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit für die Ausgleichskasse verbindlich war. Deshalb unterliege der bei der Veräusserung erzielte Gewinn der Beitragspflicht.
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