Verwirrung bei der Berechnung der Ansprüche
Verwirrung bei der Berechnung der Ansprüche
Verwirrung bei der Berechnung der Ansprüche
A. war bei der B. AG seit 2009 beschäftigt. Im Jahr 2014 kam es zu Lohnpfändungen. Im Jahr 2016 kündigte die B. AG das Arbeitsverhältnis. Die B. AG bezahlte anschliessend den Betrag von CHF 40'711.60 an das Betreibungsamt im Zusammenhang mit Provisionen von A. aus dem Jahre 2015. In der Folge kam es zu einer Rechtsstreitigkeit um die noch ausstehenden Ansprüche zwischen A. und der B. AG, an der sich auch die Arbeitslosenkasse beteiligte (Sachverhalt).
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Vorinstanz den Sachverhalt offensichtlich unzutreffend festgestellt hatte (E. 3). Weil sich der Mangel nicht auf den Ausgang des Verfahrens auswirkte, im Ergebnis A. weniger und nicht mehr zustand, weshalb die Beschwerde unbegründet war und zurückgewiesen wurde (E. 4).
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