Vollzeitstellen sind nicht zwingend regelmässige Beschäftigungen
Vollzeitstellen sind nicht zwingend regelmässige Beschäftigungen
Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Vollzeitstellen sind nicht zwingend regelmässige Beschäftigungen
B. arbeitete bei der A. AG. B. wurde fristlos gekündigt. Es war umstritten, ob die Anstellung regel- oder unregelmässig war, was für den Anspruch auf Ferienlohn ausschlaggebend ist (Sachverhalt).
Das Bundesgericht folgte der Argumentation der Beschwerdeführerin, wonach vom Vollzeitpensum nicht ohne weiteres auf die Ausgestaltung der Anstellung geschlossen werden darf. Vielmehr könne auch bei einer Vollzeitanstellung eine unregelmässige Beschäftigung vorliegen. Die Vorinstanz verletzte daher mit ihrer Rechtsanwendung Bundesrecht, weshalb das Bundesgericht deren Entscheid aufhob (E. 3).
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