Arbeitsunfall mit Invaliditätsfolge und vertragliche Verwantwortung des Arbeitgebers
Arbeitsunfall mit Invaliditätsfolge und vertragliche Verwantwortung des Arbeitgebers
Arbeitsunfall mit Invaliditätsfolge und vertragliche Verwantwortung des Arbeitgebers
Sachverhalt: A. wurde am 21. Juni 2004 von der C. AG als Temporärarbeitnehmerin eingestellt. Ab dem 6. Januar 2005 arbeitete sie als festangestellte Maschinistin. Ihre Aufgabe bestand darin, ein zu stanzendes Teil mit der linken Hand auf die Matrize zu legen, die Matrize und das Teil mit einem in der rechten Hand gehaltenen Gebläse zu reinigen, die Stanzmaschine durch Drücken eines Fusspedals zu bedienen, das gestanzte Teil mit der linken Hand zu entfernen und den Vorgang zu wiederholen. Am 2. Juli 2008 wurde die Arbeitnehmerin in einen Arbeitsunfall verwickelt. Während sie die Stanzarbeit ausführte, stach sie sich mehrmals in den linken Daumen, bis sie blutete. Sie ging in die Krankenstation, um sich einen Verband anlegen zu lassen. Als sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehrte, versuchte sie, das Teil, das beim letzten Mal hinter die Stanzmaschine gefallen war, wiederzufinden. Dann griff sie mit der rechten Hand in die Maschine und fügte sich einen tiefen Schnitt an ihrem rechten Ringfinger zu. Weder vor noch nach diesem Vorfall hat es in dem Unternehmen weitere Unfälle dieser Art gegeben. Am 31. Januar 2009 wurde der Mitarbeiter entlassen.
E. 3: Der Streitfall betrifft...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.