Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung (Parlamentarische Initiative)
Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung (Parlamentarische Initiative)
Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung (Parlamentarische Initiative)
Die Parlamentarische Initiative verfolgt das Ziel, das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) dahingehend anzupassen, dass der persönliche Datenschutz gewährleistet wird. Die bestehende gesetzliche Formulierung schliesst eine Individualdatenlieferung an die Aufsichtsbehörde faktisch aus. Trotz dieser Tatsache ist die Aufsichtsbehörde im Rahmen der sogenannten Efind-Datenerhebung daran, eine umfassende Sammlung von individuellen Gesundheitsdaten aller versicherten Personen in der Schweiz aufzubauen. Dazu fehlt allerdings, wie oben beschrieben, eine formalgesetzliche Grundlage, womit die Vorgaben des Datenschutzgesetzes nicht eingehalten werden.
Aus diesen Gründen wurden mittels Parlamentarischer Initiative folgende Gesetzesanpassungen vorgeschlagen:
Der neue Artikel 35 Absatz 2bis soll festlegen, dass die Angaben über die Daten immer in gruppierter Form zu liefern sind. Diese Formulierung wird verhindern, dass Rückschlüsse auf individuelle Daten der versicherten Personen möglich sind. Weiter soll der neue Absatz 2ter des gleichen Artikels heissen: "Für die Durchführung des Risikoausgleichs stellen die Versicherer die...
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