Inkrafttreten der Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten am 1. Oktober 2019
Inkrafttreten der Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten am 1. Oktober 2019
Inkrafttreten der Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten am 1. Oktober 2019
Die Observationsartikel im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) wurden von den Stimmberechtigten in der Abstimmung vom 25. November 2018 deutlich gutgeheissen. Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 die Ausführungsbestimmungen dazu in der Verordnung (ATSV) beschlossen.
Da beim Bundesgericht allerdings drei Beschwerden gegen die Abstimmung eingereicht worden waren, konnten die angepassten Rechtsgrundlagen vorläufig nicht in Kraft treten. Nach erfolgter Abweisung der Beschwerden durch das Bundesgericht, wurde das Abstimmungsergebnis für gültig erklärt. Dies bedeutet, dass die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen am 1. Oktober 2019 in Kraft treten. Die Sozialversicherungen dürfen demnach in begründeten Fällen ab anfangs Oktober wieder Observationen durchführen.
Die Verordnungsbestimmungen zu den Observationen sehen vor, dass die Observationsspezialistinnen und -spezialisten über eine Bewilligung verfügen müssen. Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre und zum Einsatz von technischen Geräten müssen eingehalten werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen, BSV stellt auf...
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