Rechtsprechung Art. 71b KVV ist auf Magistralrezepturen anwendbar Art. 71b KVV ist auf Magistralrezepturen anwendbar Kostenübernahme für Hippotherapie bei Geburtsgebrechen nach Erreichen des 20. Altersjahrs durch die OKP Kostenübernahme für Hippotherapie bei Geburtsgebrechen nach Erreichen des 20. Altersjahrs durch die OKP
Art. 71b KVV ist auf Magistralrezepturen anwendbar Art. 71b KVV ist auf Magistralrezepturen anwendbar
Kostenübernahme für Hippotherapie bei Geburtsgebrechen nach Erreichen des 20. Altersjahrs durch die OKP Kostenübernahme für Hippotherapie bei Geburtsgebrechen nach Erreichen des 20. Altersjahrs durch die OKP