Ordentliche Kündigung ohne Mahnung im öffentlichen Dienstverhältnis (8C_194/2018)
Ordentliche Kündigung ohne Mahnung im öffentlichen Dienstverhältnis (8C_194/2018)
Ordentliche Kündigung ohne Mahnung im öffentlichen Dienstverhältnis (8C_194/2018)
Der Beschwerdeführer A. war beim Bundesamt für Polizei (fedpol) im Bereich Bundeskriminalpolizei (BPK) angestellt. Für die Zeit vom 2.04.2013 bis 31.12.2013 übernahm A. Projektarbeiten bei der Bundesanwaltschaft (BA). A. war fachlichen Weisungen und Verantwortung des Staatsanwalts B. unterstellt, auch sein Einsatz richtete sich nach den ihm vom B. zugeteilten Aufgaben. Entgegen der Anordnung seines Vorgesetzten C. bei der BPK reiste A. vom 27.12.2016 bis 29.12.2016 nach X und verwendete dabei seinen Diplomatenpass. In der schriftlichen Erklärung, die von C. verlangt war, äusserte sich A.: Er habe den zuständigen Staatsanwalt nicht informiert und keinen Dienstreiseantrag eingereicht, da er privat gereist sei und seine Ferientage dafür verwendet habe. Er habe aus zeitlichen Gründen den Diplomatenpass benutzt, was zwar nicht unproblematisch sei. Er habe aber in X die gemeinsam bearbeiteten Fälle besprochen und jeweils die Interessen der BA vertreten und deren Standpunkt klargemacht. Der angeordneten Hinterlegung des Diplomatenpasses kam A. erst nach zweiter Aufforderung nach. Am 8.01.2017 reichte das fedpol bei der BA eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Amtsanmassung,...
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