Lohneinreihung – die Details zählen (HC/2017/610)
Lohneinreihung – die Details zählen (HC/2017/610)
Lohneinreihung – die Details zählen (HC/2017/610)
Die kantonale Verantwortliche für Personaldossiers von Lehrkräften an einzelnen Grundschulen und Gymnasien wurde richtig eingestuft. Auch auf die am 1. Dezember 2008 eingetretene Mitarbeiterin war das am 25. November 2011 neu eingeführte Lohnsystem anwendbar (16 al. 1, 23 al. 1 LPers-VD). Die zahlreichen Kriterien zu Bildung, Erfahrung und persönlichen Voraussetzungen wurden ihrer Einstufung zu Grunde gelegt. Auch wurde berücksichtigt, dass ihr ab 1. Dezember 2008 zusätzlich die Betreuung des Personals eines Gymnasiums übertragen wurde, was mehr Kenntnisse als für das Personal anderer Schulen erfordert (E. 3.1.4). Es fiel bei der von der Mitarbeiterin beanstandeten Einstufung ins Gewicht, dass insbesondere diese neue Aufgabe zwar Spezialkenntnisse, z.B. über akademische Titel der Lehrerschaft, aber nicht über vertiefte Kenntnisse i.S. der Besoldungsverordnung erfordert. Dies ergibt sich auch aus der nötigen engen Betreuung durch ihren Vorgesetzten. Zudem ist das Pflichtenheft derart detailliert gestaltet, dass sie kaum Spielraum hat. Ebenso fehlt es an Führungsverantwortung (E. 3.2.1). Bei der Lohneinstufung von öffentlich-rechtlichen Mitarbeitenden ist Art. 8...
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