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iusNet AR-SVR 7/2020

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Im Sozialversicherungsrecht fällte das Bundesgericht im letzten Monat fünf zur Publikation vorgesehene Entscheide, die sich mit der Berücksichtigung eines verschwenderischen Vermögensverzehrs bei der Ergänzungsleistungsbemessung, mit der Kostenübernahme für Hippotherapie bei Geburtsgebrechen nach Erreichen des 20. Altersjahrs durch die OKP, mit der AHV-rechtlichen Qualifikation von Einkünften als Inhaberin oder Inhaber von Betrieben in einem Nichtvertragsstaat, mit der Übergangsentschädigung nach Nichteignungsverfügung der Suva für Arbeiten mit Exposition zu Getreidemehlstaub und Staub von Nüssen und mit Betriebszulagen für selbständig erwerbende Frauen bei Mutterschaft auseinandersetzen.

 

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