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iusNet AR-SVR 5/2023

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In diesem Monat hat Rechtsanwalt Dr. iur. Marco Weiss einen Fachbeitrag zu Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtige Arbeitgebende verfasst, in dem er erläutert, welche Arbeitgebenden (Sitz in EU/EFTA-Staaten oder in Drittstaaten) bei der Anmeldung welche Dokumente einreichen müssen, eine Systematik zur Beitragsabrechnung skizziert und hilfreiche Tipps für die Praxis gibt.

Obwohl Arbeitgebende bei leitenden Angestellten ein gesteigertes Interesse an einer Kündigung haben, hat das Bundesgericht einem CEO die Maximalentschädigung zugesprochen. MLaw Seline Meier kommentiert den Entscheid, indem sie die Ansichten der Vorinstanzen beleuchtet und ihn arbeitsrechtlich kontextualisiert.

 

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