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iusNet AR-SVR 4/2021

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Im Sozialversicherungsrecht fällte das Bundesgericht im letzten Monat fünf erwähnenswerte Urteile und zwar zur Verrechnung von Rentennachzahlungen der IV mit vor der Scheidung an den Ehepartner ausgerichteten Ergänzungsleistungen, zur Kostenübernahme für Zahnbehandlungen durch die OKP und zum Verhältnis der Schutzfrist nach Art. 26a BVG zur Schlussbestimmung der Änderung des BVG betreffend die 6. IV-Revision. Zudem rügte das Bundesgericht die Vorinstanz wegen unzulässiger juristischer Parallelüberprüfung der Arbeitsfähigkeit und trat auf die Beschwerde einer IV-Stelle im Falle eines strittigen Assistenzbeitrags wegen ungenügender Begründung nicht ein.

 

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