iusNet AR-SVR 4/2019
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid hält das Bundesgericht Grundsätzliches zum BVG-Versicherungsobligatorium bei Haupterwerbstätigkeit im Ausland fest. Ebenfalls zur Publikation bestimmt ist der Entscheid zur Kostenübernahme für eine Stammzellentransplantation durch die IV. Neben einem Berufsausübungsverbot für einen Anwalt beschäftigten sowohl die fristlose Kündigung wegen Verletzung von Herausgabepflichten als auch die Zulässigkeit der Auslegung einer Anstellungsverfügung nach Vertrauensprinzip das Bundesgericht. Zum kollektiven Arbeitsrecht äusserte sich diesen Monat hingegen das Bundesverwaltungsgericht. Nicht weniger aufsehenerregend ist der ebenfalls zur Publikation vorgesehene Bundesgerichtsentscheid zur verweigerten Übernahme von Spitalkosten. |
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