iusNet AR-SVR 2/2022
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Im Sozialversicherungsrecht fällte das Bundesgericht im letzten Monat sechs interessante Entscheide: Es entschied, dass Ferien- und Feiertagsanteil auch im summarischen Verfahren der KAE mit einzuberechnen sind und erachtete die Fiktion der KAE-Anmeldung in Pandemiezeiten als rechtens. Zudem stellt es klar, dass sich Krankheiten auf die Einschränkung der Leistungsfähigkeit auswirken müssen, dass kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Wiedererwägung besteht, der schwache unfallversicherungsrechtliche Schutz von Werkstudierenden nicht durch das Gericht gestärkt werden kann und die Kantonsbeiträge auch für die Übergangsfälle 2011/2012 geschuldet sind. |
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