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iusNet AR-SVR 2/2021

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Im Sozialversicherungsrecht fällte das Bundesgericht im letzten Monat drei erwähnenswerte Urteile zur Verzinsung von Rückgriffsforderungen, zur Aussichtslosigkeit einer Beschwerde im IV-Verfahren und zum Anspruch auf öffentliche Verhandlung im vorinstanzlichen Verfahren.

Im Arbeitsrecht setzte sich das Bundesgericht mit der Umkleide- als Arbeitszeit, mit der Weigerung zur Aktienübertragung im Kontext einer fristlosen Kündigung, mit unbewilligter Nebenbeschäftigung und Vetternwirtschaft sowie mit dem nachträglichen Geltendmachen von Zuschlägen für Nachtarbeit auseinander.

Rechtsanwalt MLaw Marc Wohlwend nimmt einen Entscheid des Bundesgerichts zur selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit zum Anlass, die Einführung des Obligatoriums der Arbeitslosenversicherung 1982 sowie die Teilrevision des AVIG 1996 zu beleuchten und den ergangenen Entscheid arbeits- und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen.

 

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