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iusNet AR-SVR 06/2024

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Wenn Arbeitnehmende während eines Arbeitsverhältnisses längere Zeit nicht aktiv arbeiten, stellt sich für Arbeitgebende regelmässig die Frage, ob sie dies im Arbeitszeugnis erwähnen dürfen oder gar müssen. Dr. iur. RA Martina Herzog geht in ihrem interessanten Fachbeitrag genau dieser Frage und weiteren Fragen rund um die Erwähnung von Abwesenheiten im Arbeitszeugnis nach. Sie analysiert u.a. Rechtsprechung, ab wann eine erhebliche Absenz im Verhältnis zu Anstellungsdauer vorliegt, und gibt wertvolle Tipps für Arbeitgebende, wie sie Absenzen im Arbeitszeugnis in möglichst neutraler und schonender Weise formulieren können.

 

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